AGB
ASR Electronic Wischermann und Müller GmbH (nachfolgend ASR Electronic GMBH genannt)
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der ASR Electronic GMBH erfolgen unter Anwendung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind für die ASR Electronic GMBH nur dann
verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
3. Der Kunde erkennt diese Verkaufs- und Lieferbedingungen an, soweit er nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gelten
für alle Lieferungen- und Leistungen die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die
Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit
auf andere Weise gewährleistet wird.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die ASR Electronic GMBH eigentums- und
urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu
Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der ASR Electronic GMBH nicht erteilt
wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
II. Preise
1. Die von der ASR Electronic GMBH genannten Preise sind Euro-Preise und verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Diese
wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
2. Die Preise gelten ab Werk oder Lagerort, ausschließlich Verpackung.
3. Für Exporte gelten Sonderbestimmungen, die einer Einzelfallbestätigung bedürfen.
4. Die Verpackung wird zu günstigsten Konditionen berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Warenlieferungen seitens der ASR Electronic GMBH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der
Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat
der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der ASR Electronic GMBH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich der ASR Electronic GMBH anzuzeigen.
4. Die ASR Electronic GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung seiner Pflichten nach Ziffer 3. u. 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle
Forderungen an die ASR Electronic GMBH in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Die ASR Electronic GMBH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Die ASR Electronic GMBH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der ASR Electronic
GMBH . Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit der ASR Electronic GMBH nicht gehörenden Gegenständen so
erwirbt die ASR Electronic GMBH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, der ASR
Electronic GMBH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7. Für den Fall der Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung der von der ASR Electronic GMBH unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Kunde die ihm gegen eine etwaige Versicherung zustehenden
Ersatzforderungen bereits jetzt im voraus an die ASR Electronic GMBH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen.
2. Die ASR Electronic GMBH ist berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der Fakturenbeträge zu verlangen,
soweit ihr dies notwendig erscheint. Gerät der Kunde mit der Erfüllung von Zahlungspflichten in Verzug oder erhält die ASR
Electronic GMBH über die branchenüblichen Auskunftsquellen (insbesondere Schufa, Creditreform und Bürgel) negative
Auskünfte über den Kunden, so ist die ASR Electronic GMBH berechtigt, vom Kunden jederzeit Sicherstellung der
gelieferten Ware zu verlangen oder nach Fristsetzung zur Zahlung ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten.
3. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der ASR Electronic GMBH mit Gegenansprüchen ist nur gestattet
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
ASR Electronic Wischermann und Müller GmbH (nachfolgend ASR Electronic GMBH genannt)
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
V. Frist für Lieferungen und Leistungen
1. Die von der ASR Electronic GMBH angegebenen Lieferfristen erfolgen nach bestem Gewissen, sind jedoch ohne Gewähr.
2. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch die ASR Electronic GMBH berechtigt den Kunden zum Rücktritt wegen
Verzuges, wenn er zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Frist für
Lieferungen oder Leistungen beginnt an dem Tage, an welchem zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung über die
Bestellung schriftlich seitens der ASR Electronic GMBH bestätigt worden ist.
Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderliche
Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Wird eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen.
3. Von der ASR Electronic GMBH nicht zu vertretende Umstände höherer Gewalt, die die Auslieferung erschweren, verzögern
oder unmöglich machen, eröffnen für die ASR Electronic GMBH die Möglichkeit, die Lieferung bzw. Rest- oder Teillieferung
um die Dauer der nicht zu vertretenden Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
Nicht zu vertreten im Sinne der vorstehenden Regelung hat die ASR Electronic GMBH z.B. behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen,
Kriegsfall oder Mobilmachung. Dies gilt auch, wenn durch die vorstehend genannten Umstände Störungen im Bereich des
Transportes oder bei Zulieferanten hervorgerufen werden. Das Entstehen von Schadenersatzansprüchen wegen einer
verspäteten Lieferung in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen.
4. Bei Nichteinhaltung einer fest vereinbarten Lieferfrist aus anderen als in Ziffer 3. genannten Gründen kann der Kunde,
sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede
vollendete Woche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zu einer Gesamthöhe von 5 % vom Werte desjenigen Teiles der
Lieferung oder Leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazu gehöriger Gegenstände nicht
in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die vorstehend genannte Grenze in Höhe von 5 % hinaus gehen, sind
ausgeschlossen, soweit der ASR Electronic GMBH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Verzögerung und
deren Gründe vorgeworfen werden kann.
Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der ASR Electronic GMBH gesetzten Nachfrist bleibt
hiervon unberührt.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Transportversicherungen gehen zulasten des Kunden und werden von der ASR Electronic GMBH nur auf ausdrückliches
schriftliches Verlangen des Kunden abgeschlossen. Die ASR Electronic GMBH ist zum Abschluss dieser Versicherungen
nur verpflichtet, wenn das diesbezügliche Begehren des Kunden vor Auslieferung der Ware schriftlich rückbestätigt worden
ist.
VII. Gewährleistung
1. Die ASR Electronic GMBH leistet für Mängel der Ware nach Wahl des Auftraggebers Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muß offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels, nach gescheiterter Nacherfüllung, den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die ASR Electronic GMBH
die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
ASR Electronic Wischermann und Müller GmbH (nachfolgend ASR Electronic GMBH genannt)
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die ASR Electronic GMBH lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die ASR Electronic GMBH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
VIII. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
1. Wird der ASR Electronic GMBH die ihr obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Schadenersatz des Kunden sich auf 10 % des Wertes
desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichem Betrieb
genommen werden kann, beschränkt, soweit der ASR Electronic GMBH bezüglich der Unmöglichkeit nicht der Vorwurf der
groben Fahrlässigkeit oder des vorsätzlichen Handelns gemacht werden kann. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere im Sinne der vorstehenden Regelungen zur höheren Gewalt, die
wirtschaftliche Bedeutung, den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der ASR
Electronic GMBH erheblich einwirken, werden die Vertragsparteien eine den Grundsätzen von Treu und Glauben
entsprechende und angemessene Vertragsgestaltung vereinbaren. Sollte dies für eine der Parteien wirtschaftlich nicht
vertretbar sein, so steht jeder Vertragspartei das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines derartigen
Rücktrittes hat die zurücktretende Vertragspartei dies nach Erkenntnis des Rücktrittsgrundes unverzüglich dem jeweils
anderen Vertragspartner mitzuteilen.
IX. sonstige Schadenersatzansprüche
Sonstige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen, insbesondere nach den hergebrachten
Grundsätzen zur positiven Forderungsverletzung und der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus
unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, soweit der ASR Electronic GMBH nicht der Vorwurf des grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverstoßes gemacht werden kann. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.
X. Abbildungen, Maße und Gewichte
Von der ASR Electronic GMBH angegebene Maße und Gewichte sowie vorgelegte Abbildungen sind immer als annähernd zu
verstehen und unverbindlich.
XI. Sonderanfertigungen
Erfolgen für den Kunden Sonderanfertigungen, so bleiben die hierfür hergestellten Werkzeuge im Eigentum der ASR Electronic
GMBH , auch wenn dieselben vom Kunden bezahlt worden sind. Wird ein derartiges Werkzeug innerhalb einer Frist von 3
Jahren nicht mehr zur Fertigung weiterer Aufträge für den Kunden benötigt, so ist die ASR Electronic GMBH dazu berechtigt,
über das Werkzeug frei zu verfügen.
XII. Nebenabreden
Nebenabreden und Zusagen sind nur dann gültig, wenn sie von der ASR Electronic GMBH schriftlich bestätigt werden. Dieses
Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung angedungen werden.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung der ASR Electronic GMBH , an welchem
der Vertrag geschlossen worden ist.
2. Gerichtsstand im Rahmen des gesetzlich zulässigen ist für beide Vertragsteile Bergisch Gladbach. Dies gilt auch für Klagen
im Wechsel- und Scheckrecht.
Die ASR Electronic GMBH kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
3. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Bedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu den vorliegenden ASR Electronic GMBH -Verkaufs- und
Lieferbedingungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung durch die ASR Electronic GMBH.
Andernfalls sind Bedingungen des Kunden für die ASR Electronic GMBH unverbindlich. Dies gilt auch, wenn den
Bedingungen des Kunden von Seiten der ASR Electronic GMBH nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden hiervon die übrigen Teile nicht
berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht
und rechtlich zulässig ist.
Stand 01.01.2018
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Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der ASR Electronic GMBH erfolgen unter Anwendung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind für die ASR Electronic GMBH nur dann
verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
3. Der Kunde erkennt diese Verkaufs- und Lieferbedingungen an, soweit er nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gelten
für alle Lieferungen- und Leistungen die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die
Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit
auf andere Weise gewährleistet wird.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die ASR Electronic GMBH eigentums- und
urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu
Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der ASR Electronic GMBH nicht erteilt
wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
II. Preise
1. Die von der ASR Electronic GMBH genannten Preise sind Euro-Preise und verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Diese
wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
2. Die Preise gelten ab Werk oder Lagerort, ausschließlich Verpackung.
3. Für Exporte gelten Sonderbestimmungen, die einer Einzelfallbestätigung bedürfen.
4. Die Verpackung wird zu günstigsten Konditionen berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Warenlieferungen seitens der ASR Electronic GMBH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der
Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat
der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der ASR Electronic GMBH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich der ASR Electronic GMBH anzuzeigen.
4. Die ASR Electronic GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung seiner Pflichten nach Ziffer 3. u. 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle
Forderungen an die ASR Electronic GMBH in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Die ASR Electronic GMBH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Die ASR Electronic GMBH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der ASR Electronic
GMBH . Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit der ASR Electronic GMBH nicht gehörenden Gegenständen so
erwirbt die ASR Electronic GMBH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, der ASR
Electronic GMBH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7. Für den Fall der Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung der von der ASR Electronic GMBH unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Kunde die ihm gegen eine etwaige Versicherung zustehenden
Ersatzforderungen bereits jetzt im voraus an die ASR Electronic GMBH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen.
2. Die ASR Electronic GMBH ist berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der Fakturenbeträge zu verlangen,
soweit ihr dies notwendig erscheint. Gerät der Kunde mit der Erfüllung von Zahlungspflichten in Verzug oder erhält die ASR
Electronic GMBH über die branchenüblichen Auskunftsquellen (insbesondere Schufa, Creditreform und Bürgel) negative
Auskünfte über den Kunden, so ist die ASR Electronic GMBH berechtigt, vom Kunden jederzeit Sicherstellung der
gelieferten Ware zu verlangen oder nach Fristsetzung zur Zahlung ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten.
3. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der ASR Electronic GMBH mit Gegenansprüchen ist nur gestattet
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
ASR Electronic Wischermann und Müller GmbH (nachfolgend ASR Electronic GMBH genannt)
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
V. Frist für Lieferungen und Leistungen
1. Die von der ASR Electronic GMBH angegebenen Lieferfristen erfolgen nach bestem Gewissen, sind jedoch ohne Gewähr.
2. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch die ASR Electronic GMBH berechtigt den Kunden zum Rücktritt wegen
Verzuges, wenn er zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Frist für
Lieferungen oder Leistungen beginnt an dem Tage, an welchem zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung über die
Bestellung schriftlich seitens der ASR Electronic GMBH bestätigt worden ist.
Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderliche
Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Wird eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen.
3. Von der ASR Electronic GMBH nicht zu vertretende Umstände höherer Gewalt, die die Auslieferung erschweren, verzögern
oder unmöglich machen, eröffnen für die ASR Electronic GMBH die Möglichkeit, die Lieferung bzw. Rest- oder Teillieferung
um die Dauer der nicht zu vertretenden Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
Nicht zu vertreten im Sinne der vorstehenden Regelung hat die ASR Electronic GMBH z.B. behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen,
Kriegsfall oder Mobilmachung. Dies gilt auch, wenn durch die vorstehend genannten Umstände Störungen im Bereich des
Transportes oder bei Zulieferanten hervorgerufen werden. Das Entstehen von Schadenersatzansprüchen wegen einer
verspäteten Lieferung in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen.
4. Bei Nichteinhaltung einer fest vereinbarten Lieferfrist aus anderen als in Ziffer 3. genannten Gründen kann der Kunde,
sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede
vollendete Woche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zu einer Gesamthöhe von 5 % vom Werte desjenigen Teiles der
Lieferung oder Leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazu gehöriger Gegenstände nicht
in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die vorstehend genannte Grenze in Höhe von 5 % hinaus gehen, sind
ausgeschlossen, soweit der ASR Electronic GMBH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Verzögerung und
deren Gründe vorgeworfen werden kann.
Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der ASR Electronic GMBH gesetzten Nachfrist bleibt
hiervon unberührt.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Transportversicherungen gehen zulasten des Kunden und werden von der ASR Electronic GMBH nur auf ausdrückliches
schriftliches Verlangen des Kunden abgeschlossen. Die ASR Electronic GMBH ist zum Abschluss dieser Versicherungen
nur verpflichtet, wenn das diesbezügliche Begehren des Kunden vor Auslieferung der Ware schriftlich rückbestätigt worden
ist.
VII. Gewährleistung
1. Die ASR Electronic GMBH leistet für Mängel der Ware nach Wahl des Auftraggebers Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muß offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels, nach gescheiterter Nacherfüllung, den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die ASR Electronic GMBH
die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
ASR Electronic Wischermann und Müller GmbH (nachfolgend ASR Electronic GMBH genannt)
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die ASR Electronic GMBH lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die ASR Electronic GMBH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
VIII. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
1. Wird der ASR Electronic GMBH die ihr obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Schadenersatz des Kunden sich auf 10 % des Wertes
desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichem Betrieb
genommen werden kann, beschränkt, soweit der ASR Electronic GMBH bezüglich der Unmöglichkeit nicht der Vorwurf der
groben Fahrlässigkeit oder des vorsätzlichen Handelns gemacht werden kann. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere im Sinne der vorstehenden Regelungen zur höheren Gewalt, die
wirtschaftliche Bedeutung, den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der ASR
Electronic GMBH erheblich einwirken, werden die Vertragsparteien eine den Grundsätzen von Treu und Glauben
entsprechende und angemessene Vertragsgestaltung vereinbaren. Sollte dies für eine der Parteien wirtschaftlich nicht
vertretbar sein, so steht jeder Vertragspartei das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines derartigen
Rücktrittes hat die zurücktretende Vertragspartei dies nach Erkenntnis des Rücktrittsgrundes unverzüglich dem jeweils
anderen Vertragspartner mitzuteilen.
IX. sonstige Schadenersatzansprüche
Sonstige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen, insbesondere nach den hergebrachten
Grundsätzen zur positiven Forderungsverletzung und der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus
unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, soweit der ASR Electronic GMBH nicht der Vorwurf des grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverstoßes gemacht werden kann. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.
X. Abbildungen, Maße und Gewichte
Von der ASR Electronic GMBH angegebene Maße und Gewichte sowie vorgelegte Abbildungen sind immer als annähernd zu
verstehen und unverbindlich.
XI. Sonderanfertigungen
Erfolgen für den Kunden Sonderanfertigungen, so bleiben die hierfür hergestellten Werkzeuge im Eigentum der ASR Electronic
GMBH , auch wenn dieselben vom Kunden bezahlt worden sind. Wird ein derartiges Werkzeug innerhalb einer Frist von 3
Jahren nicht mehr zur Fertigung weiterer Aufträge für den Kunden benötigt, so ist die ASR Electronic GMBH dazu berechtigt,
über das Werkzeug frei zu verfügen.
XII. Nebenabreden
Nebenabreden und Zusagen sind nur dann gültig, wenn sie von der ASR Electronic GMBH schriftlich bestätigt werden. Dieses
Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung angedungen werden.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung der ASR Electronic GMBH , an welchem
der Vertrag geschlossen worden ist.
2. Gerichtsstand im Rahmen des gesetzlich zulässigen ist für beide Vertragsteile Bergisch Gladbach. Dies gilt auch für Klagen
im Wechsel- und Scheckrecht.
Die ASR Electronic GMBH kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
3. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Bedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu den vorliegenden ASR Electronic GMBH -Verkaufs- und
Lieferbedingungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung durch die ASR Electronic GMBH.
Andernfalls sind Bedingungen des Kunden für die ASR Electronic GMBH unverbindlich. Dies gilt auch, wenn den
Bedingungen des Kunden von Seiten der ASR Electronic GMBH nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden hiervon die übrigen Teile nicht
berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht
und rechtlich zulässig ist.
Stand 01.01.2018
Wir senden Ihnen unsere AGB auf Wunsch gerne zu. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular
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